Zuweisung/Kosten

Mit der Zuweisung Ihres Arztes (Hausarzt, Zahnarzt, Facharzt, Krankenhaus etc) können Sie mit mir gerne einen Behandlungstermin vereinbaren.

 

Meine Praxis ist eine Wahlpraxis:

Bei einer von der Krankenkasse bewilligten Zuweisung erhalten Sie einen Teil der Therapiekosten (80 % des Kassentarifs) zurückerstattet, nachdem Sie die Therapiekosten vorerst selbst beglichen haben.

 

Gerne können Sie aber auch die Behandlung in Form von Prävention oder als unterstützende Begleitung auf ihrem momentanen Lebensweg privat in Anspruch nehmen.

 

Die Einheiten dauern jeweils 50 Minuten.

 

Bei unentschuldigtem Fernbleiben von vereinbarten Therapie-Terminen sowie Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, müssen die üblichen Kosten der Therapieeinheit  in Rechnung gestellt und vom Patienten beglichen werden.

 

Meine Leistungen sind umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG).